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| Dienstanbieter: |
geckoPAC
Geschäftstelle
Am Mühlberg 7
Einhardtstrasse 43
D- 64711 Erbach
D- 64720 Michelstadt
Germany
Germany
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| Geschäftsführer: |
Ulrich Demuth |
| Telefon: |
+49/6061/706 2058 |
| Telefax: |
+49/6061/706 2059 |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der geckoPAC Ulrich Demuth,
nachfolgend geckoPAC genannt :
gültig
ab 01.01.2007
A.
Geltung
1.
Alle Lieferungen und Leistungen von geckoPAC erfolgen
ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen
entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden
nicht anerkannt, auch wenn dies nicht ausdrücklich mündlich oder
schriftlich festgehalten wurde. Ausnahme ist eine ausdrückliche
schriftliche und gegengezeichnete Bestätigung der Anerkennung einer
anderen Bedingung oder anderen Geschäftsbedingung.
2. Unsere Vertragsbeziehungen werden ausschließlich nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Recht nach UN oder CISG
wird hiermit widersprochen.
B.
Vertragsabschluss
1. Die Angebote von
geckoPAC sind unverbindlich und freibleibend.
2. Der Inhalt von
Produktbeschreibungen, Preisen und Rabatten wird mit höchster
Sorgfalt zusammengestellt. Sollten trotzdem Fehler eintreten, werden
wir hierauf schriftlich verweisen. Geringe Abweichungen von den
Produktbeschreibungen gelten als genehmigt, sofern sie für den
Vertragspartner nicht unzumutbar sind. Dies gilt insbesondere für
die Beschreibungen von gebrauchten Produkten und
Verarbeitungsanlagen, insbesondere leihbare Dosenverschluss-Systeme.
3. Der Vertrag kommt zustande nach der Annahme einer mündlichen,
telefonischen, schriftlich per Fax, e-Mail oder Brief erteilten
Bestellung des Käufers mit dem Versenden einer entsprechenden
Auftragsbestätigung.
Erfolgt keine Kommentierung der Auftragsbestätigung innerhalb von 3
Tagen gilt diese samt angekündigtem voraussichtlichem Liefertermin
als bestätigt und vereinbart.
4. Bei Bestellung von
Fertigprodukten und Geräten: Aufgrund technischer Schwierigkeiten
kann es vorkommen, dass die von geckoPAC angebotene Ware,
insbesondere gebrauchte Produkte und Anlagen, inzwischen nicht mehr
verfügbar sind. Es handelt sich hierbei um einen Zeitrahmen von in
der Regel bis
zu 5 Tagen. In diesem Falle wird
der Käufer unverzüglich darüber informiert, sowie die nicht
verfügbaren Produkte seiner Bestellung entnommen. Die erreichten
Rabattmengen bzw. kostenfreie Versandmengen bleiben natürlich
erhalten. Bei Zwischenverkauf der ursprünglich gewünschten Ware
werden von uns die neuen Termine entsprechend unserer internen
Fertigungsplanung umgehend mitgeteilt.
C.
Lieferzeit und Teillieferungen
1.
Der Versand erfolgt bei verfügbarer Lagerware, wenn nicht anders in der Artikelbeschreibung
oder Angebot beschrieben, im Allgemeinen
ein bis drei Tage nach Bestelleingang bei Nachnahmelieferungen, und
ein Tag bis drei Tage nach Geldeingang bei Vorkasselieferungen. Sollte es
hierbei zu erheblichem Verzug kommen, z.B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten, wird der Kunde schriftlich informiert.
Über Verzögerungen wird der Kunde per Email informiert.
Bei kundenspezifischen Aufträgen gilt die angegebene Lieferzeit
unter Annahme aktueller Umstände für einen umgehenden Auftragsfall.
Erfolgt der Auftrag oder die Auftragsklärung später als 4 Wochen ab
Angebot kann dies durch zwischenzeitlich gebuchte Aufträge zu
längeren Lieferzeiten führen. Diese stimmen wir dann mit Ihnen ab.
2. Der Versand erfolgt im Allgemeinen
per Post oder Paketdienst. Sollte es jedoch aufgrund von
Paketgröße, Teillieferungen oder anderen Sachverhalten sinnvoll
erscheinen, wird
ein anderes Transportmittel / ein Spediteur durch geckoPAC bestimmt.
3. geckoPAC behält sich das
Recht vor, Teillieferungen zu leisten.
4.
Im Falle, dass eine Lieferung nicht zu einem schriftlich bestätigten
Fixliefertermin auf den Weg gebracht wurde, kann der Käufer eine
angemessene Nachfrist setzen, die mindestens zwei Wochen beträgt.
Im Fall der Nichteinhaltung dieser Frist kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten.
Bei kundenspezifischen Aufträgen kann es durch unvorhergesehene
Ereignisse, Urlaubszeiten oder Lieferengpässe von Rohmaterial oder
Werkzeugen zu Engpässen oder Verzögerungen kommen, die geckoPAC
nicht vertreten kann und eine Nachfrist von bis zu 8 Wochen
eintreten.
5. Bei Lieferverzögerung
aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von
Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik oder aufgrund sonstiger, von
geckoPAC nicht zu vertretender Umstände, ist es möglich, die
Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide
Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten,
wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung
von mehr als zwei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt.
Weitergehende Ansprüche der Vertragspartner sind ausgeschlossen.
6.
Abladung von Bestellmengen in Palettengröße: Bitte bereiten Sie den
Empfang der Waren vor.
Bitte melden Sie unbedingt wenn Paletten nur mittels Hebebühne
entladen werden können. Erneute Anfahrten am Folgetagen gehen ansonsten
zu Lasten des Kunden.
7. Eiltransporte / Eil-Lieferung: Im Fall von durch den Kunden
geforderte Sondertransporte und Eil-Lieferungen ist der Kunde zur
vollständigen Übernahme aller damit in Zusammenhang entstandener
Kosten verpflichtet. Bei Nichterreichung der Ware des Zielortes zum
gewünschten Termin sind Schadensforderungen des Kunden direkt mit
dem Transporteur abzuwickeln.
8. Bei Ihnen suspekter Anlieferung, oder Verdacht auf
Verpackungsschäden vermerken Sie dies bitte bei Annahme der Ware auf den
Anlieferungspapieren des Tranportteurs, ansonsten sind spätere
Ansprüche aufgrund von Transportschäden nicht mehr nachvollziehbar
oder können nicht aktzeptiert werden. Halten Sie Schäden wenn
möglich bei Anlieferung zusätzlich per Foto fest. Siehe auch
Abschnitt G.
D.
Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR, €)
zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Ausnahme bilden einzeln gesondert ausgewiesene Artikel.
Die
MwSt. wird bei Neuware auf der Rechnung ausgewiesen. Gebrauchte
Artikel, Maschinen und Anlagen
sind im allgemeinen differenzbesteuert,
d.h. es wird keine MwSt auf den Rechnungen ausgewiesen. Sonderfälle
bedürfen separater Absprachen.
An einen Angebotspreis halten wir uns 4 Wochen, in Ausnahmefällen 6
Wochen gebunden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich geckoPAC vor
Preise aufgrund von Währungsschwankungen oder Materialpreisen zu
korrigieren.
2. Dem Kunden steht wahlweise
eine Zahlung mittels Vorkasse, d.h. durch vorherige Überweisung auf
das Konto von geckoPAC, bzw. mittels Nachnahme bei Warenübergabe
durch den Überbringer zur Entscheidung. Registrierten Kunden kann
nach Entscheidung geckoPAC Zahlung auf Rechnung zu den vereinbarten
Konditionen, Terminen gewährt werden.
3. Vorkasse-Überweisungen
sind bitte
auf das Konto der geckoPAC ( siehe Impressum ) zu leisten.
4. Bei Lieferungen von technischen Einzelartikeln oder Mustern gegen
Vorkasse ergeben sich eine gesonderte Versandkostenpauschalen, im Falle
von Nachnahmelieferungen erhöht sich diese Pauschale. Bei
Direktbestellungen bestimmter Warengruppen sind Mindestbestellwerte zu beachten,
ansonsten sind Mindermengen-Zuschläge zu beachten. Soweit nicht
extra ausgewiesen sind unsere Staffel-Preise zuzüglich gültige
Mehrwertsteuer und Fracht.
5.
Lieferung von Dosenverpackungen und Schaumgummi erfolgt in
Kleinmengen mindestens in der ausgewiesenen Verpackungseinheit.
Zahlung erfolgt gemäß Angebot, Frachtkosten wenn nicht anders
vereinbart gem. FCA ( INCOTERMS 2000 ). Hierbei steht - soweit
nicht anderes ausgemacht wird - geckoPAC das alleinige Auswahlrecht
bezüglich des geeigneten Transporteurs / Spediteurs zu.
Dieses Preismodell ist gültig für
Lieferungen innerhalb der BRD. Versandkosten ins Ausland müssen im
Einzelfall ermittelt werden, was einen geringen Verzug im
Liefertermin mit sich bringen kann. Mehrwertsteuer bei Sendungen ins
Ausland kann je nach Land, z.B. bei vorheriger Angabe der
Steuernummer
auf der Rechnung
entfallen.
6. Mit dem Erscheinen neuer
Angebotslisten verlieren frühere Preise ihre Gültigkeit.
7.
Sollten wir für ausgewählte Kunden Lieferungen gegen Rechnung
vorgenommen haben, sind diese innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche
Abzüge (z.B. Skonto) zu begleichen. Sollte dies nicht innerhalb der
genannten Frist geschehen, treten Verzugsfolgen ein, ohne dass wir
darauf mit einem Mahnschreiben hinweisen müssen. Im Falle des
genannten Zahlungsverzuges des Vertragspartners berechnet geckoPAC Verzugszinsen
in Höhe von 3% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen
Zentralbank. geckoPAC bleibt der Nachweis eines höheren, durch
den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis
eines niedrigeren Verzugsschadens von geckoPAC vorbehalten.
Sobald der Kunde in
Zahlungsverzug von mehr las 10 Tagen zu ausgewiesenen
Zahlungsfristen fälliger Rechnungen fällt, ist geckoPAC von weiteren
Lieferverpflichtungen mit sofortiger Wirkung entbunden. In diesem
Falle ist geckoPAC berechtigt weitere Lieferungen nur noch auf
Vorkasse vorzunehmen.
8. Für Verkäufe über das
Internet gelten unter Umständen andere Preismodelle, die der
jeweiligen Artikelbeschreibung entnommen werden müssen.
9. Leihgeräte werden für die
jeweils gewählte Laufzeit bezahlt. Wenn angegeben zzgl.
einer Sicherheitskaution, die nach der Rücksendung der Geräte zurückerstattet
wird. Eine nachträgliche Verlängerung der Leihzeit ist nach der
Vorauszahlung der jeweils wöchentlich anfallenden Gebühren möglich.
Diese sind unabhängig von der hinterlegten Kaution auf das im Pkt.
D.3. genannte Konto zu überweisen.
10. Sollten Leih-Geräte bei der Rückgabe
erhebliche Beschädigungen erweisen, behält sich geckoPAC vor,
die Kaution einzubehalten und Entschädigungszahlungen
einzufordern, die den Schaden ausgleichen. Die Forderungen betragen maximal für durch
Kundenverschulden gänzlich funktionsbeschädigte Geräte den
aktuellen Verkaufspreis. Dieser Betrag ist zusätzlich zu den
bereits angefallenen Leihgebühren zu bezahlen.
11. Der Kunde kann die geliehenen Geräte und Verpackungsmaschinen
oder Dosenverschlußsysteme während der Leihzeit
erwerben. Der Kaufpreis bedarf separater schriftlicher Absprachen.
12. Die in den häufigsten Anwendungsfällen zur Anwendung kommende
Zolltarifnummer für unsere Produkte ist die 73102111 ( 73102191 ).
Weiter Infos unter
http://www.zolltarifnummern.de oder
www.zoll.de .
E.
Eigentumsvorbehalt
1.
Die gesamte von einem Kunden bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung das Eigentum von geckoPAC . F.
Widerrufsrecht
1.
Im Rahmen einer Bestellung durch den Einsatz von
Fernkommunikationsmittel gelten die Bestimmungen des
Fernabfragegesetzes. Die Rückgabefrist für Privat-Verbraucher
die Einzelgeräte erwerben, bei Inanspruchnahme eines Rückgaberechtes
beträgt 2 Wochen ab Datum des Wareneingangs beim Empfänger. Eine
Angabe von Gründen ist hierfür nicht notwendig. Voraussetzung für
eine Rückgabe ist die rechtzeitige Absendung der gelieferten Ware
in einem ungenutzten und wiederverkaufsfähigen Zustand.
2.
Bei auf Kundenauftrag
hergestellten Verpackungen,
kundenspezifisch konfektionierten Produkten oder
Systemen, welche nach Kundenauftrag spezifisch gefertigt wurden (
bzw. nach Werkvertrag ), kann kein Rücknahmerecht gem.
Fernabsatzgesetz ausgeübt werden.
G.
Gewährleistung
1.
Offensichtliche Mängel melden Sie bitte innerhalb 24 Stunden,
speziell Transportschäden müssen sofort bei Empfang der Ware auf der Quittung angegeben werden.
Prüfen Sie hierzu die Ware direkt bei Erhalt. Spätere Mängelanzeigen
können schlecht nachvollzogen werden, und daher nicht akzeptiert
werden. Verweigern Sie notfalls die Annahme beschädigter Waren durch
den Spediteur bis zur Klärung. Andere Mängel geben Sie uns bitte
ebenfalls innerhalb von 24 Stunden
nach Erhalt der Ware zur Meldung in schriftlicher Form.
Warenrücksendungen vereinbaren Sie bitte mit uns vorher telefonisch. Die Säumnis dieser
Frist schließt eine Anerkennung der Gewährleistungsrechte wegen
eines offensichtlichen Mangels aus. Im berechtigten
Falle von
Mängeln wird die betreffende Ware ausgetauscht oder nachgebessert.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder das Zurücktreten
vom Vertrag verlangen. Das Rücktrittsrecht oder eine
Nachbesserungspflicht entfällt, wenn der betreffende Artikel dem
Kunden zuvor bemustert wurde, und nicht
abgelehnt wurde.
2. Die Garantie auf alle neuen Elektro-Einzel-Artikel
beträgt 2 Jahre, für gebrauchte Artikel
und Anlagen 1 Jahr. Ausgenommen sind natürlich die vom Benutzer
verursachten Schäden. Hierzu zählt die unsachgemäße Behandlung,
Nichteinhaltung der Sicherheits- und VDE-Vorschriften, unrichtiger
Gebrauch, Nichtbeachtung der Betriebsanleitungen, fehlerhafter
Anschluss, sowie unzureichende oder fehlerhafte
Peripherieeinrichtungen.
3. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartner,
unabhängig von deren Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen, dies
gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (dies umfasst
z.B. Folgeschäden, entgangener Gewinn sowie Schäden, die nicht an
den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre
Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen
oder Personen entstanden sind).
4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den
vorhergehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
5. geckoPAC haftet nicht für direkte oder nicht direkte Folgen
jeder Art, welche durch die zu späte Lieferung, eine
Nichtlieferung, Nichtfunktion oder fehlerhafte Funktion, eine Falschlieferung, jegliche andere Irrtümer,
Transportschäden oder durch eine höhere Gewalt entstanden sind.
Die Gefahr geht mit Übergabe der
Ware an den Transporteur auf den
Kunden über.
6. Die technischen Auskünfte
seitens geckoPAC sind unverbindlich und ohne jegliche Gewähr,
Änderungen bleiben vorbehalten.
Lebensmitteltauglichkeit wird wenn angegeben für einzelne Teile aufgrund von Erstmustern
geprüft und freigegeben.
Die Eignungsprüfung im Einzelfall oder Sonderfall ist
in jedem Fall durch den Befüller und Verwender selbst durchzuführen, da u.a. vom
Inhaltsstoff abhängig ( z.B. Fruchtsäuren ) und nicht von geckoPAC
bewertbar. Angaben zur Dichtigkeit sind eine Vorausauskunft nach
bestem Wissen, die ebenfalls im Anwendungsfall einzeln vom Befüller,
Verwender zu
überprüfen und freizugeben ist.
7.
Alle Gewährleistungsansprüche müssen anhand von Rechnungen oder
Kaufbelägen glaubhaft gemacht werden.
8.
Für vermittelte Käufe sind die Garantieleistungen zwischen den
vermittelten Parteien untereinander abzustimmen.
9. Kratzer und geringe optische Mängel
als Folge aus unserer Produktion sind kein Grund zur Reklamation.
Wir weisen auf die je nach Dose nur bedingte Einsatzfähigkeit für
Lebensmittel nach. Fragen Sie bei Bedarf nach. Nur freigegebene
Dosen sind insbesondere für Feuchtigkeit geeignet. Rostspuren können
je nach Lagerung ( % Luftfeuchtigkeit ) und Umgebung auftreten,
und sind kein Grund zur Reklamation.
Bitte beachten sie das Blechdosen aus Weissblech gefertigt werden,
welches auch bei der Rohfertigung Schwankungen in der Optik
unterliegt, sich je nach Charge verändern kann.
10. Schaumgummi-Teile werden nach
DIN 7715 P3 gefertigt. Massliche
Differenzen soweit innerhalb dieser DIN sind Fertigungstoleranzen
die nicht beeinflussbar sind, und können daher kein
Reklamationsgrund sein.
11. Teile die durch den Kunden freigegebenen Mustern entsprechen,
oder im Vorfeld eines Auftrags von uns bemustert wurden, können
nicht Bestandteil einer Reklamation sein. Bitte beachten Sie, dass
wir für spezielle Kleinserien auftragsbezogen fertigen, und diese
Ware ebenfalls nur in Sonderfällen gegen Aufwandsentschädigung
zurücknehmen können. Dies kann auch für sog. Standard- und Lagerware
gelten.
12. Kleine Abweichungen in Bezug auf Oberflächenbeschaffenheit,
Lackierung, Druck oder leichte Kratzspuren sind produktionsbedingt
nicht zu vermeiden, und sind ebenfalls von der Reklamation
ausgeschlossen.
H. Rücksendungen
1.
Alle Rücksendungen sind ausreichend zu frankieren. Unfreie
Sendungen können nur mit einem grösseren Aufwand entgegengenommen
werden, dies verursacht unnötige
zeitliche Verzögerungen. Müssten aufgrund des Streitfalles die
Versandkosten von geckoPAC übernommen werden, wird der vom
Kunden vorausgelegte Betrag unverzüglich erstattet, wahlweise als
Verrechnungsscheck oder als Überweisung auf das zu benennende
Bankkonto.
2. Rücksendungen geliehener Geräte
erfolgen durch den Kunden, nach
Absprache oder für den Kunden
kostenfrei mit dem der Ware beiliegenden Paketschein der Deutschen
Post.
I.
Wahrung gesetzlicher Vorschriften
1.
Die von geckoPAC angebotenen Verpackungsartikel sind je nach
Angabe und Material sowie Verarbeitung für Lebensmittel und Transport von Flüssigkeiten
geeignet. Eine Eignung ist,
soweit nicht gesondert anders
ausgewiesen, durch den Kunden selbst
durch Anforderung einer Bemusterung
zu überprüfen. Die gilt insbesondere bei Anwendungen im Bereich NuG (
Nahrungs- und Genussmittel, siehe auch oben unter Pkt. G )
2. Die von uns vertriebenen
elektronischen Geräte
sind von uns bzw. dem Hersteller in einem akkreditiertem Labor
getestet worden und verfügen über eine EG-Konformitätserklärung.
Ausnahme bilden in unseren Angeboten besonders gekennzeichnete Geräte,
die allein für den Export bzw. für die Weiterverarbeitung bestimmt
sind. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, keines der in der
BRD nicht zugelassenen Geräte in diesem Lande zu betreiben. Die
Auslieferung setzt eine vom Kunden gegengezeichnete Erklärung
voraus.
3. Der Käufer verpflichtet sich,
vor Inbetriebnahme der Geräte im Ausland, insbesondere Funkanlagen,
sich über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes zu
informieren.
4. Der Verleih und Versand der in der BRD für
den Betrieb nicht zugelassener Geräte bedarf separater Absprachen
und erfolgt nur mit einer vom Kunden gegengezeichneter Erklärung,
in der er bestätigt, dass er die Geräte nicht im Gebiet der BRD
und der europäischen Union in Betrieb nehmen wird.
5.
Umweltrichtlinien und die Beachtung von
Entsorgungs- Recyclingsystemen sind vom Kunden zu wahren.
J.
Datenschutz
1.
Alle von geckoPAC gesammelte Daten bezüglich der
Vertragspartner werden intern gespeichert und nicht an Dritte
weitergegeben. Sie sind allein der Auftragsabwicklung und dem Geschäftsverhältnis
bestimmt. Durch geckoPAC erzeugte
Waren dürfen jedoch generell
soweit nicht anders schriftlich ausdrücklich vereinbart zu
Werbezwecken auf z.B. Messen eingesetzt werden.
K.
Verschiedenes
1.
An den Inhalten unseres Internetauftrittes, Designelementen,
allgemeinen Drucksachen und Datenblättern, sowie Prospekten,
Produktdokumentationen, sofern diese von uns erstellt wurden,
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Für bestimmte verwendete Verfahren wie z.B. AAL behalten wir uns
neben den Urheberrechten auch Titelschutz auf die Bezeichnung vor.
2. Für Sachen vor Gericht ist Gerichtsstand das Amtsgericht in
Michelstadt / Odw. bzw. das Landgericht 64283 Darmstadt.
L.
Geräteverleih an Privatpersonen
1.
Vor dem Versenden der Leihware an den Privat-Kunden
ist von ihm eine Kopie des Personalausweises per Mail, Fax oder
Brief vorzulegen.
2. Die Leihzeit wird wochenweise gezählt für jede angefangen
7 Tage ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe (Wareneingang beim
Kunden) bis zum Zeitpunkt der Rückgabe ( Wareneingang bei geckoPAC
).
3. Leihgeräte werden für die jeweils gewählte Laufzeit
bezahlt, zzgl. einer eventuellen Sicherheitskaution von (wenn nicht
anders beschrieben) 100€, die nach der Rücksendung der Geräte
per Überweisung zurückerstattet wird. Eine nachträgliche Verlängerung
der Leihzeit ist nach der Vorauszahlung der jeweils wöchentlich
anfallenden Gebühren möglich. Diese sind unabhängig von der
hinterlegten Kaution auf das im Pkt. D.3. genannte Konto zu überweisen.
Über die Notwendigkeit einer Kaution informiert die
Produktbeschreibung.
4. Sollten die Geräte bei der Rückgabe erhebliche Beschädigungen
erweisen, behält sich geckoPAC vor, die Kaution einzubehalten
und Entschädigungszahlungen einzufordern, die den Schaden
ausgleichen. Die Forderungen betragen maximal für durch
Kundenverschulden gänzlich funktionsbeschädigte Geräte den
aktuellen Verkaufspreis. Dieser Betrag ist zusätzlich zu den
bereits angefallenen Leihgebühren zu bezahlen.
5. Der Kunde kann die geliehenen
Geräte während der Leihzeit erwerben. Der Kaufpreis bedarf
separater schriftlicher Absprachen.
6. Rücksendungen geliehener Geräte erfolgt für den Kunden
kostenfrei mit dem der Ware beiliegenden Paketschein der Deutschen
Post.
7. Der Verleih der in der BRD für
den Betrieb nicht zugelassener Geräte bedarf separater Absprachen
und erfolgt nur mit einer vom Kunden gegengezeichneter Erklärung,
in der er bestätigt, dass er die Geräte nicht im Gebiet der BRD
und der europäischen Union in Betrieb nehmen wird.
M. Sonderfälle
Bei Ungültigkeit oder
nicht als rechtens festgestellter einzelner Punkte dieser AGB
behalten die übrigen Punkte für das Geschäftsverhältnis Ihre
Gültigkeit. Im übrigen gelten diese Punkte dann dem Sinn gemäß
gültig, bzw. wie als der nächsten gültigen Form geschrieben.
Bitte sehen Sie diese Geschäftsbedingungen als das letztliche Netz
unter nicht klärbaren Unstimmigkeiten oder für das Eintreten nicht
vorhersehbarer Umstände. Wir
versuchen immer unsere Kunden zufrieden zustellen, und auch Differenzen
oder Mängel pragmatisch zu Ihrer Zufriedenheit zu
lösen.
Bitte sprechen Sie uns hierzu stets am bestens erst mündlich oder
telefonisch direkt
an. Vielen Dank.
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